Hinweisgeber Meldestelle
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei SIBA höchste Priorität. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden von SIBA entgegen.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter können Sie Verstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz, anonym melden.
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen.
Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Verstoß näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z.B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.
Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet unser Mitarbeiter diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgebenden). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebenden notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie oft ist er passiert?
- Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgebende sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Hinweise abgeben - aber wo?
Unser Mitarbeiter der Hinweisgeberstelle ist die zentrale Anlaufstelle im Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie diesen über einen der untenstehenden Kanäle.
Kontaktformular
Per E-Mail an
hinweise@siba-dill.de
Per Brief an
SIBA Metallverarbeitungs GmbH
- Hinweisgeberstelle -
Industriestraße 29
35684 Dillenburg
Schutz für alle Beteiligten
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim SIBA Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.
Externer Meldekanal für Deutschland
Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen.